Leistung für ein Kind bis zu 3 Jahren in Weißrussland. Geburtsbeihilfe in Weißrussland: Ansparzeitraum, Auszahlungsbeträge, Dokumente. Dokumente, die für den Erhalt staatlicher finanzieller Unterstützung erforderlich sind

Anspruch auf das Geburtengeld hat die Mutter, der Vater oder die Person, die das Kind vor Vollendung des sechsten Lebensmonats in Obhut genommen hat.

Diagramm einer Umfrage unter belarussischen Vätern, „Warum Väter keinen Mutterschaftsurlaub suchen“

Die Höhe des Kindergeldes im Zusammenhang mit der Geburt einer neuen Person beträgt:

  • für das erstgeborene Kind beträgt die Zulage zehn, was vor seiner Geburt relevant war;
  • für das zweite und alle weiteren Kinder entspricht das Mutterschaftsgeld 14 existenzsichernden Löhnen zum Zeitpunkt der Geburt;
  • sie berücksichtigen bei der Berechnung auch Adoptivkinder, Stieftöchter und Stiefkinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
  • Frauen, die vor dem Alter von 12 Wochen registriert sind, erhalten die volle Zahlung des belarussischen Existenzminimums.

Geburt von Zwillingen

Wenn Zwillinge oder Zwillinge geboren werden, werden Familien nach dem gleichen Prinzip darauf ausgezahlt: für das erste Kind in 10-facher Höhe, für das zweite in 14-facher Höhe. Wenn in der Familie bereits ein Kind geboren wurde, erhalten die Zwillinge für jedes Kind getrennt eine Zahlung in Höhe des 14-fachen des belarussischen Existenzminimums.

Der Anspruch auf Entschädigung bleibt auch für Personen bestehen, die Zwillinge vor Vollendung des 6. Lebensmonats in Obhut genommen haben.

Das Kinderbetreuungsgeld ist von den Sozialversicherungsträgern am Wohnort der Mutter, des Personensorgeberechtigten oder des Vaters zu zahlen, wenn die Mutter seit der Geburt der Zwillinge keinen festen Wohnsitz hat. Und für jeden Zwilling ist eine 100%ige BPM-Kompensation fällig.

Dokumente, die für den Erhalt staatlicher finanzieller Unterstützung erforderlich sind

Gemäß dem belarussischen Gesetz über die Berechnung von Zahlungen und dem 20. Artikel der Gesetzgebung der Republik Belarus wird die staatliche Beihilfe am Arbeits- oder Studienort der Mutter erworben, wenn diese Vollzeitstudentin ist. Ist sie arbeitslos und macht keine Ausbildung, so werden Sozialleistungen am Arbeits- oder Studienort des Vaters aufgebaut. Familien, in denen der Vater nicht arbeitet oder nicht existiert, am Wohnort bei der Arbeits- oder Sozialbehörde.

Gemäß einem Präsidialdekret vom 6. April 2010 ist es erforderlich, Dokumente einzureichen wie:

  • Aussage;
  • Zivilpass oder anderes Ausweisdokument;
  • Auszüge aus Arbeitsbüchern oder Kopien anderer Dokumente, die belegen können, dass eine Person arbeitet, und dies erforderlich ist, um den Ort zu bestimmen, an dem Leistungen entstehen.

Zulage für Kinder unter drei Jahren:

  • für das erste Kind unter 3 Jahren beträgt die Zulage 35 % des Durchschnittsgehalts des laufenden Quartals;
  • für 2, 3 und mehr Kinder beträgt die Höhe der Zahlungen 40 % des durchschnittlichen Gehalts für das Quartal;
  • für ein Kind mit Behinderungen bis 3 Jahre 45 % des Durchschnitts Löhne;
  • für Kinder unter 3 Jahren, die im Strahlenschadensgebiet leben, mit anschließender Umsiedlung und Anspruch darauf 150 % der festgesetzten Beihilfe;
  • die Zulage für das zweite und alle weiteren Kinder unter 3 Jahren, die in einem radioaktiv verseuchten Gebiet leben, beträgt ebenfalls 150 % des festgelegten Betrags für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren;
  • Die Beihilfe für Kinder über 3 Jahren beträgt monatlich 50 % des Existenzminimums im Land.

Das Recht auf Leistungen für den Unterhalt eines Kindes bis zum Alter von 3 Jahren haben das Recht:

  • Mutter;
  • Vater;
  • Stiefmutter;
  • Stiefvater;
  • Adoptiveltern / Adoptiveltern.

Andere Vertreter des Kindes wie Großeltern, Tanten, Onkel können mit diesen Zahlungen rechnen, wenn beispielsweise die Mutter berufstätig ist und ihr somit kein Kindergeld mehr gezahlt wird und der erziehende Angehörige Urlaub nehmen muss für Babypflege.

Die Leistungen werden halbiert, wenn der Elternteil Folgendes getan hat:

  • arbeitet Vollzeit oder Teilzeit (arbeitet insgesamt mehr als die Hälfte der monatlichen Arbeitszeit);
  • übt eine Erwerbstätigkeit in Teilzeit (halbe Vollzeit und zusätzlich Heimarbeit) aus;
  • arbeitet von zu Hause aus für mehr als einen Arbeitgeber;
  • führt Arbeiten im Rahmen eines Zivilvertrags durch, erbringt Dienstleistungen im Zusammenhang mit geistigem Eigentum;
  • arbeitet als Einzelunternehmer;
  • ein privater Notar oder erbringt juristische Dienstleistungen;
  • Handwerker;
  • ist damit beschäftigt, eine postgraduale Ausbildung zu absolvieren und hat ein Stipendium (für diejenigen, die auf Vollzeitbasis sind);
  • umfasst das klinische Praktikum (Vollzeitabteilung).

Für Personen, die ein Kind betreuen, wird die volle Berechnung der Zulage beibehalten:

  • für berufstätige Bürger in Teilzeit (Arbeitszeit übersteigt nicht die Hälfte der vollen Arbeitszeit pro Monat);
  • eine Person, die die Erziehungspflichten übernommen und ihre notarielle, anwaltliche, handwerkliche oder selbstständige Unternehmertätigkeit vorübergehend eingestellt hat;
  • Studium Vollzeit (Vorliegen eines Stipendiums oder Fehlen spielt keine Rolle);
  • ist damit beschäftigt, sich nach dem Abschluss weiterzubilden, hat kein Stipendium;
  • hat Mutterschaftsgeld;
  • meldete das Kind im Kindergarten an.

Um Leistungen für ein Kind unter drei Jahren zu erhalten, müssen Sie die folgende Liste von Dokumenten vorlegen:

Denken Sie daran, dass Sie die Leistungen ab dem Zeitpunkt beantragen müssen, an dem Sie Anspruch auf solche Zahlungen haben, da sie sonst ab dem Zeitpunkt der Beantragung zugewiesen werden.

Die Betreuung eines kleinen Kindes nimmt viel Zeit in Anspruch. In diesem Verständnis sicherte der Gesetzgeber das Recht der Mutter (andere Verwandte, Familienangehörige) des Babys, das Kind bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres mit der Zahlung staatlicher Leistungen zu betreuen<1>. Wir werden herausfinden, wie Sie einen solchen Vorteil erhalten und was Sie darüber wissen sollten.

Wer zahlt wie viel

Beihilfe zur Betreuung eines Kindes unter 3 Jahren (im Folgenden Beihilfe genannt) sie haben ein recht Bürger der Republik Belarus, ausländische Bürger und Staatenlose, wenn sie<2> :

— sich dauerhaft in unserem Land aufhalten;

— sich vorübergehend in der Republik Belarus aufhalten, vorbehaltlich der Zahlung von obligatorischen Sozialversicherungsbeiträgen.

Nutzen einem Kind zugeordnet der am Tag der Beantragung der Beihilfe am Wohnort (Aufenthaltsort) in Weißrussland gemeldet ist (eine Aufenthaltserlaubnis erhalten hat). Gleichzeitig gem allgemeine Regel er muss sich tatsächlich in unserem Land aufhalten<3> .

Die Zulage wird einem Kind nicht zugeteilt und ausgezahlt, wenn es<4> :

– unser Land für einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten verlassen haben (dazu gehören nicht Kinder, die zur Behandlung abgereist sind, sowie Kinder von Mitarbeitern diplomatischer Vertretungen und konsularischer Einrichtungen der Republik Belarus);

— lebt und ist am Aufenthaltsort in Belarus gemeldet, aber nicht am Wohnort gemeldet, weil er ständig im Ausland lebt;

- in anderen gesetzlich vorgesehenen Fällen.

Nutzen zugeordnet werden können an die folgenden Personen, die das Kind tatsächlich betreuen (im Folgenden Empfänger genannt)<5> :

1) eine Mutter (Stiefmutter) in einer vollständigen Familie, ein Elternteil in einer unvollständigen Familie, ein Adoptivelternteil (Adoptivelternteil), Vormund (im Folgenden als Hauptempfänger bezeichnet).

2) an den Vater (Stiefvater) in einer vollständigen Familie, an einen anderen Verwandten oder Familienmitglied des Kindes, unter folgenden Bedingungen:

- er (sie) sich in Elternzeit befindet und (oder) ausgesetzt hat (a) Tätigkeiten als Einzelunternehmer, Notar, Anwalt, handwerkliche Tätigkeiten, Tätigkeiten zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Landtourismus (im Folgenden als sonstige Einkünfte bezeichnet). -generierende Aktivitäten).

Beachten Sie!
Um Aktivitäten im Zusammenhang mit der Betreuung eines Kindes unter 3 Jahren einzustellen, müssen Sie bei den folgenden Behörden einen Antrag stellen <6> :
- ein Einzelunternehmer, ein Handwerker, eine Person, die Tätigkeiten im Bereich des Agrarökotourismus ausübt - an das Finanzamt, bei dem er registriert ist;
- an einen Notar - an das Justizministerium;
- an einen Anwalt - an die territoriale Rechtsanwaltskammer, der er angehört;

- der Hauptempfänger berufstätig ist, studiert, andere einkommensschaffende Tätigkeiten ausübt, sich in Vollzeitausbildung in klinischer Ausbildung befindet.

Beispiel
Die Mutter unterbrach ihre Elternzeit und kehrte zur Arbeit zurück. Stattdessen begann die Großmutter, sich um das Baby zu kümmern, das ihre Aktivitäten als Einzelunternehmerin einstellte. Die Zulage wird der Großmutter zugeteilt;

3) an den Vater (Stiefvater), der nicht arbeitet, nicht an der Vollzeitabteilung studiert, keine anderen einkommensschaffenden Tätigkeiten ausübt usw., wenn die Mutter (Stiefmutter) arbeitet (dient), beschäftigt ist andere gesetzlich vorgesehene Wege.

Beispiel
Die Mutter des Kindes ist als Einzelunternehmerin tätig. Der Vater hat keine Arbeit und kümmert sich um das Kind. Das Elterngeld wird dem Vater zugesprochen.

Die Zulage wird auf der Grundlage des durchschnittlichen Monatsgehalts in der Republik für berechnet bestimmten Zeitraum(im Folgenden - SZP). Es wird für jedes Kind in folgenden Beträgen gezahlt<7> :

- für das erste Kind - 35 % des FFP;

- für das zweite und alle weiteren Kinder - 40 % des FFP;

- für ein behindertes Kind unter 3 Jahren - 45 % des FFP.

Auf einer Notiz
Bestimmte Kategorien von Empfängern haben Anspruch auf 150 % der Leistung. Dies gilt für Menschen, die in bestimmten radioaktiv verseuchten Gebieten leben. <8> .

Der Leistungsberechtigte hat nur dann Anspruch auf die Hälfte der Zulage, wenn er<9> :

- andere einkommenschaffende Tätigkeiten ausübt.

Beachten Sie!
Übt der Leistungsempfänger andere Erwerbstätigkeiten aus, erhält er die Leistung in voller Höhe, wenn <10> :
- Aktivitäten aussetzen (im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung, durch Gerichtsbeschluss usw.);
- wird keine Aktivitäten im Zusammenhang mit seiner Beendigung durchführen;

- für einen oder mehrere Arbeitgeber zu mehr als 0,5 Sätzen arbeitet;

- für 0,5 Löhne oder weniger arbeitet, aber dennoch zu Hause für einen oder mehrere Arbeitgeber arbeitet;

- Heimarbeit für mehr als einen Arbeitgeber verrichtet;

— erhält eine postgraduale Vollzeitausbildung mit einem Stipendium;

- in anderen Fällen.

Wann Sie Hilfe beantragen

Es ist wichtig zu wissen, ab wann der Empfänger Anspruch auf Leistungen hat. Nennen wir die häufigsten von ihnen.<11> :

- der Tag der Gewährung des Elternurlaubs oder der Tag nach dem letzten Tag des Krankenstands wegen Schwangerschaft und Geburt;

- Geburtstag des Kindes, wenn das Mutterschaftsgeld nicht zugewiesen wurde;

- der Tag der Registrierung des Kindes in unserem Land am Wohnort eines der Elternteile, wenn das Kind im Ausland geboren wurde;

- der Tag der Gewährung des Elternurlaubs an den Vater (Stiefvater), Verwandten, Familienangehörigen des Kindes (Tag der Einstellung anderer einkommenschaffender Tätigkeiten), jedoch nicht vormittags nach dem Datum der Auszahlung der Leistungen an den Hauptbegünstigten.

In der Regel kann der Leistungsempfänger seine Einstellung innerhalb von 6 Monaten ab Entstehung des Leistungsanspruchs beantragen. In diesem Fall wird die Zulage für den Zeitraum ab dem Tag der Entstehung des Anspruchs darauf zugeteilt.<12> .

Beachten Sie!
Versäumt der Empfänger die 6-Monats-Frist und stellt später einen Antrag, erhält er trotzdem Leistungen. Die Ernennung erfolgt jedoch nicht ab dem Tag, an dem der Anspruch darauf entsteht, sondern ab dem Tag der Bewerbung um die Ernennung. Das heißt, der Empfänger verliert einen Teil der Leistung für den früheren Zeitraum <13> .

Beispiel
Am 15. Mai 2017 ging die Mutter in Elternzeit. Am 7. Juni 2017 beantragte sie Leistungen. Die Zulage wird ihr ab dem 15. Mai 2017 zugeteilt.

Beispiel
Die Mutter kümmerte sich um das Kind. Am 10. Januar 2017 kehrte sie zur Arbeit zurück. Von diesem Tag an ging meine Großmutter in Elternzeit. Die Großmutter hat den Zuschlag erst am 17.07.2017 beantragt. Da die 6-monatige Antragsfrist versäumt wurde, wird der Zuschlag der Großmutter ab dem 17.07.2017 zugeteilt.

Wo hin

Für die Ernennung von Leistungen müssen Sie sich an die entsprechende Kommission wenden.<14> :

1) am Ort der Haupttätigkeit (Vollzeitstudium, Ausbildungsort in der Klinik) des Hauptempfängers;

2) Ort der Hauptbeschäftigung (Vollzeitstudium usw.) des Vaters (Stiefvaters), wenn die Mutter (Stiefmutter) Hausfrau ist (d. h. nicht arbeitet, nicht studiert, kein Einzelunternehmer ist). , etc.);

3) an die Träger für Arbeit, Beschäftigung und Sozialschutz (im Folgenden als Träger des Sozialschutzes bezeichnet) am Wohnort (Aufenthaltsort) des Leistungsempfängers in den gesetzlich vorgesehenen Fällen. Zum Beispiel, wenn beide Elternteile:

- selbstständig Versicherungsprämien für die Sozialversicherung bezahlen;

— Arbeit in kommerziellen Organisationen mit einer durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitern bis einschließlich 15 Personen;

– Arbeiten im Rahmen zivilrechtlicher Verträge (Werkvertrag, bezahlte Dienstleistungen usw.) ausführen.

Für die Ernennung von Leistungen ist ein Antrag bei der Kommission zu stellen. Es muss ein Paket von gesetzlich vorgeschriebenen Dokumenten beigefügt werden. Insbesondere sind diese Dokumente<15> :

- ein Ausweisdokument;

- Geburtsurkunden der in der Familie aufgewachsenen Kinder;

- ein Dokument, anhand dessen der Bestimmungszweck der Leistung festgestellt werden kann (Auszug aus Arbeitsmappe, Bescheinigung über die staatliche Registrierung eines einzelnen Unternehmers, Bescheinigung vom Studienort usw.)<16> ;

- Heiratsurkunde oder Dokumente, die den Status einer unvollständigen Familie bestätigen (Kopie eines Gerichtsurteils über die Scheidung, Sterbeurkunde eines Ehepartners usw.)<17> ;

- Sonstige Unterlagen.

Vorteile bekommen

Die Zulage wird monatlich für den laufenden Monat ausgezahlt.

Die am Arbeitsplatz (Studium) usw. zugewiesene Zulage wird an den Tagen der Lohnzahlung nach den gesetzlich vorgesehenen und von der Organisation festgelegten Methoden (auf eine Bankkarte, in bar gemäß Abrechnung) gezahlt.

Wenn die Leistung von den Sozialversicherungsbehörden zugewiesen wurde, hat der Empfänger das Recht, sie nach seiner Wahl über die Post und (oder) Banken gemäß dem festgelegten Zeitplan zu erhalten. Es kann auch direkt zu Ihnen nach Hause geliefert werden.<18> .

Beendigung der Leistungen

Der letzte Tag der Leistungszahlung ist in der Regel der Tag, an dem das Kind 3 Jahre alt wird.<19> .

Es gibt Fälle, in denen die Leistung vorzeitig eingestellt wird. Dazu gehören insbesondere die folgenden<20> :

- Das Kind hat das Land für mehr als 2 Monate verlassen (mit einigen Ausnahmen). Gleichzeitig wird die Zahlung der Beihilfe auf Antrag des Empfängers der Beihilfe nach Rückkehr des Kindes in die Republik Belarus wieder aufgenommen<21> ;

– das Kind wurde am Wohnort in der Republik Belarus abgemeldet;

- das Kind nicht mehr in der Familie aufwächst (Auswahl des Kindes, Aufhebung der Adoption, Aussetzung des Kindes etc.);

- bei Wechsel des Zahlungsortes (Wechsel des Arbeitsortes, Studiums, neuen Wohnortes, Kündigung etc.). Um Leistungen an einem neuen Standort zu erhalten, muss der Leistungsempfänger den Einsatz erneut beantragen. Gleichzeitig ist es wichtig, die 6-Monatsfrist für die Beantragung von Leistungen nicht zu versäumen. Diese Frist beginnt mit dem Tag, der auf den Tag der Beendigung der Leistungszahlung am vorherigen Ort folgt.<22> .

Beachten Sie!
Es ist wichtig, den Eintritt solcher Umstände spätestens 5 Kalendertage nach ihrem Eintritt am Ort des Leistungsbezugs anzuzeigen. Dann entfällt die Leistung ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Eintritt der endenden Umstände folgt. Andernfalls werden die Leistungen in den meisten Fällen ab dem Datum der Beendigung der Umstände nicht mehr gezahlt (mit einigen Ausnahmen). <23> .

Beispiel
Situation 1. Am 15. Juli 2017 verließen Mutter und Kind das Land für mehr als 2 Monate. Sie hat dies vorab am Arbeitsplatz, an dem sie Leistungen bezieht, informiert. In diesem Fall erhält die Frau den gesamten Juli über Leistungen. Und erst ab dem 1. August 2017 wird es nicht mehr bezahlt.
Situation 2. Am 15. Juli 2017 hat die Mutter mit ihrem Kind das Land für mehr als 2 Monate verlassen und dies nicht fristgerecht gemeldet. Die Zulage wurde ihrer Karte gutgeschrieben. In diesem Fall werden die Leistungen am 15. Juli 2017 eingestellt und für einen späteren Zeitraum gezahlte Beträge zurückerstattet.

Jede zu viel gezahlte Vergütung wird zurückerstattet. Weigert sich der Empfänger freiwillig, diesen Betrag auf Beschluss der Kommission zurückzugeben, wird er von den Beträgen anderer staatlicher Leistungen, Löhne, Stipendien und anderer Einkünfte des Empfängers abgezogen. Fehlen solche Einkünfte, wird die Forderung gerichtlich beigetrieben<24> .

Das Kindergeld ist eine Sozialleistung des Staates an nicht erwerbstätige Mütter oder andere Personen, die diese nach geltendem Recht ersetzen (Vormund, alleinerziehende Väter usw.).

In Belarus gibt es verschiedene Arten von Kindergeld, das sowohl einmalig als auch über einen bestimmten Zeitraum gezahlt wird. Höhe, Häufigkeit und Dauer der Zahlungen hängen von der konkreten Situation ab.

Zulage bis zu 12 Wochen

Einmaliger Zuschuss. Spätestens zur 12. Schwangerschaftswoche muss sich die werdende Mutter in der Geburtsklinik anmelden. Die Höhe der Auszahlung entspricht dem Existenzminimum und wird vierteljährlich überprüft. Der Betrag wird nach der Geburt zusammen mit dem Geburtengeld ausbezahlt.

Zahlungen bei der Geburt eines Kindes

Die Zahlung im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes ist eine Einmalzahlung. Seine Größe hängt von der Anzahl der Kinder in der Familie ab: Beim Erscheinen des ersten Kindes werden 10 BPM gezahlt, für jedes weitere Kind 14 BPM.

Sie sollten einen entsprechenden Antrag bei der Sozialversicherung stellen, bevor das Kind 6 Monate alt ist, und einreichen:

  • der Pass;
  • Urkunde und Geburtsurkunde;
  • Geburtsurkunden für jedes der älteren Kinder (falls vorhanden).

Abhängig von der Situation können Sozialversicherungsmitarbeiter zusätzliche Dokumente anfordern, z. B. Bescheinigungen über den Wohnort oder die Familienzusammensetzung sowie einen Auszug aus dem Arbeitsbuch usw.

Leistung für die Betreuung eines Kindes bis zu 3 Jahren

Die Auszahlung erfolgt monatlich bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes (bis Ende Mutterschaftsurlaub). Die Höhe der Zulage wird als gesetzlich festgelegter Prozentsatz des durchschnittlichen Monatsgehalts in der Republik Belarus berechnet:

  • 35% - für das erste Kind;
  • 40 % - für die zweite und für jede weitere;
  • 45% - für ein behindertes Kind.

Summe Monatliche Bezahlung wird halbiert, wenn die Mutter für mehr als den halben Satz vorzeitig zur Arbeit geht. Bei weniger als Teilzeitbeschäftigung bleibt die Zulage in voller Höhe bestehen – sofern ein Arbeitsvertrag mit einer Frau abgeschlossen wurde. Wenn die gleiche Menge an Arbeit durch einen zivilrechtlichen Vertrag (Vertrag) formalisiert wird, wird dies als vorzeitige Rückkehr zur Arbeit interpretiert, sodass die Höhe der Zahlungen halbiert wird. Gleiches gilt für Mütter, die Unternehmerinnen, Privatanwältinnen oder Notarinnen, Handwerkerinnen sind.

Zahlungen für Kinder mit HIV und Kinder mit Behinderungen

Die Zahlungen werden monatlich für jedes HIV-infizierte Kind oder jede behinderte Person bis zur Volljährigkeit gezahlt und machen 70 % der BPM aus.

Kinderbetreuungsgeld für ein behindertes Kind

Die Leistung wird den Eltern oder Personen, die sie vertreten, gemäß den geltenden Rechtsvorschriften gezahlt. Zahlungen werden bis zur Volljährigkeit eines behinderten Kindes in Höhe von 1 BPM geleistet.

Beihilfe für Kinder von 3 bis 18 Jahren, wenn ein Kind unter 3 Jahren in der Familie lebt

Eine relativ neue Zahlungsart, die 2015 auf den Markt kam. Die Höhe beträgt 0,5 BPM, die Beihilfe wird monatlich an Familien mit Kindern unter drei Jahren und im Alter von 3 bis 18 Jahren gezahlt, bis das jüngste Kind drei Jahre alt ist.

Übersichtstabelle:

Art der Zulage Größe ab 1. August 2019
bei der Geburt des ersten Kindes 10 BPM (2.309,1 Rubel)
bei der Geburt des zweiten und weiterer Kinder 14 BPM (3.232,74 Rubel)
Pauschalbetrag bis zur 12. Schwangerschaftswoche 100% BPM (230,91 Rubel)
Zur Betreuung eines Kindes unter 3 Jahren (monatlich) vom durchschnittlichen Monatsgehalt
für das erste Kind 35 % (~375,06 Rubel)
für das zweite und alle weiteren Kinder 40 % (~428,64 Rubel)
für ein behindertes Kind 45 % (~482,22 Rubel)
Beihilfe für Kinder von 3 bis 18 Jahren, wenn ein Kind unter 3 Jahren in der Familie lebt 50% BPM (115,45 Rubel)
Betreuung eines behinderten Kindes unter 18 Jahren (monatlich)
mit I und II Grad 100% BPM (230,91 Rubel)
mit III und IV Grad bis zu 3 Jahren 100% BPM (230,91 Rubel)
mit III und IV Grad nach 3 Jahren 120 % BPM (277,09 Rubel)
Pro HIV-infiziertes Kind unter 18 Jahren (monatlich) 70% BPM (161,63 Rubel)

Wer bekommt kein Kindergeld

Zahlungen erfolgen nicht:

  • für Kinder, deren Eltern die elterlichen Rechte entzogen wurden;
  • auf Kindern, die aus Familien entfernt wurden;
  • Leihmütter.

Auch für Kinder, die in familienähnlichen Waisenhäusern aufwachsen, werden keine Leistungen gezahlt Pflegefamilien, sowie die unter der Obhut des Staates.

Geburtsgeld in Belarus: Welche Dokumente werden benötigt, wem sind sie unter welchen Bedingungen vorzulegen? Wir haben die notwendigen Schritte für Sie zusammengefasst.

Nach der Gesetzgebung von Belarus soll eine junge Mutter das tun 3 Pauschalzahlungen Plus monatliche Zulagen bis 3 Jahre:

Auszahlung 1. Leistung bei Schwangerschaft und Geburt

Leistungen werden zugewiesen am Arbeitsplatz, und einzelne Unternehmer - von den Gebietskörperschaften des Fonds am Ort der Registrierung als Zahler. Im Grunde ist es eine Krankschreibung.

Der Zeitraum der Abgrenzung und Zahlungen

Das Mutterschaftsgeld wird ca. 2 Monate vor dem voraussichtlichen Geburtstermin (DA) ausbezahlt. Die Krankenstandsdauer beträgt in der Regel 126 Kalendertage. Bei Geburtskomplikationen kann sich der Zuschussbetrag erhöhen.

Das Schwangerschafts- und Geburtsgeld wird gewährt, wenn der Antrag spätestens 6 Monate nach dem ersten Tag der Arbeitsbefreiung wegen Schwangerschaft und Geburt gestellt wurde.

Die Leistungen werden innerhalb von 10 Tagen ab Antragstellung berechnet.

Die Auszahlung der Leistungen erfolgt an den für die Lohnzahlung festgelegten Tagen im nächsten Berichtsmonat nach Antragstellung. Das Schwangerschafts- und Entbindungsgeld wird jeweils für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gezahlt.

Auszahlungsbetrag

Die Zulage wird in Höhe von 100 Prozent des durchschnittlichen Tagesverdienstes für durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bescheinigte Kalendertage gewährt. Die Höhe der Leistung errechnet sich aus der Multiplikation des durchschnittlichen Tagesverdienstes mit der Anzahl der im Behindertenausweis bescheinigten Kalendertage.

Erforderliche Dokumente

Ein Dokumentenpaket wird am Arbeitsplatz bereitgestellt.

  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Mutterschaftsgeld für arbeitslose Frauen

Mutterschaftsgeld beziehen nicht berufstätige Frauen vor der 12. Schwangerschaftswoche ist eine Arbeitslosmeldung bei den Arbeits-, Beschäftigungs- und Sozialschutzbehörden erforderlich.

Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung bei den Arbeits-, Beschäftigungs- und Sozialschutzbehörden

  • Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument
  • Arbeitszeugnisse (falls vorhanden)
  • Hochschulabschlüsse (falls vorhanden)
  • Bescheinigung einer Gesundheitseinrichtung über die Registrierung als schwangere Frau

Auszahlungsbetrag

Der Mindestbetrag des Mutterschaftsgeldes beträgt: 50 % BPM -103,29 Rubel (Mai-Juli 2018) für jeden Monat des Mutterschaftsurlaubs.

Zahlung 2. Beihilfe für Frauen, die vor der 12. Schwangerschaftswoche bei Gesundheitsorganisationen angemeldet sind

Wenn Sie vor der 12. Schwangerschaftswoche keine Zeit hatten, sich in einer Poliklinik oder Geburtsklinik anzumelden, wird diese Beihilfe nicht gezahlt. Ab dem 1. Juli 2017 wurde das Wort „öffentlich“ aus dem Wortlaut und den Anforderungen für den Erhalt dieser Zulage entfernt. Das heißt, wenn Sie möchten, können Sie jetzt in privaten medizinischen Zentren beobachtet werden.

Der Zeitraum der Abgrenzung und Zahlungen

zur selben Zeit.

Auszahlungsbetrag

Die Höhe der Zahlungen entspricht dem Budget für existenzsichernde Löhne (BPM) für das vorangegangene Quartal und beträgt:

  • ab 1. Mai 2018: 206,58 Rubel(Mai-Juli 2018)

Erforderliche Dokumente

Ein Paket von Dokumenten wird am Arbeitsplatz, Dienst, Studium bereitgestellt. Wenn die Anzahl der Mitarbeiter der Organisation (Mutter und Vater) weniger als 15 Personen beträgt, werden die Unterlagen bei der Sozialversicherungsbehörde am Wohnort eingereicht.

  • Aussage
  • Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument
  • Abschluss der ärztlichen Beratungskommission (bei rechtzeitiger Anmeldung)

Zahlung 3. Leistung im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes

Der Zeitraum der Abgrenzung und Zahlungen

Sobald das erforderliche Dokumentenpaket für den Bezug von Leistungen gesammelt ist, müssen Sie sich an den Arbeitsplatz (Studium, Dienst) der Mutter / des Vaters wenden. Beträgt die Mitarbeiterzahl der Organisation weniger als 15 Personen, werden die Unterlagen bei der Sozialversicherungsbehörde am Wohnort eingereicht.

Die Anrechnung erfolgt innerhalb von 10 Tagen ab Antragstellung. Die Auszahlung erfolgt an den für die Lohnzahlung festgelegten Tagen im nächsten Berichtsmonat nach der Antragstellung. Leistung ausgezahlt zur selben Zeit.

Auszahlungsbetrag

Die Höhe der Leistung im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes richtet sich nach der Höhe des Living Wage Budgets (BPM) für das vorangegangene Quartal (ab 1. Mai 2018: 206,58 Rubel) und ist:

  • Bei der Geburt des ersten Kindes: 10 BPM - RUB 2.065,80(Mai-Juli 2018)
  • Bei der Geburt des zweiten und weiterer Kinder: 14 BPM - Rubel 2.892,12(Mai-Juli 2018)

Erforderliche Dokumente

  • Aussage
  • Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument
  • Geburtsurkunde eines Kindes, wenn das Kind in der Republik Belarus geboren wurde
  • Geburtsurkunde des Kindes, wenn das Kind außerhalb der Republik Belarus geboren wurde

Leistung für die Betreuung eines Kindes unter 3 Jahren

Sobald das erforderliche Dokumentenpaket für den Leistungsbezug gesammelt ist, müssen Sie sich an den Arbeitsplatz der Mutter / des Vaters wenden. Beträgt die Mitarbeiterzahl der Organisation weniger als 15 Personen, werden die Unterlagen bei der Sozialversicherungsbehörde am Wohnort eingereicht.

Der Zeitraum der Abgrenzung und Zahlungen

Die Zulage wird ab dem Tag nach dem Geburtstag des Kindes gewährt. Die Leistung wird im laufenden Monat für den laufenden Zeitraum gezahlt. Die Zulage wird monatlich ausgezahlt.

Auszahlungsbetrag

Das Betreuungsgeld für ein Kind unter 3 Jahren richtet sich nach der Höhe des durchschnittlichen Monatslohns im Land (AMS) für das vorangegangene Quartal und beträgt:

  • für das erste Kind: 35% des durchschnittlichen Monatsgehalts - 308,28 weißrussische Rubel pro Monat (Mai - Juli 2018)
  • für das zweite und weitere Kinder: 40% des durchschnittlichen Monatsgehalts - 352,32 belarussische Rubel pro Monat (Mai - Juli 2018)
  • für ein behindertes Kind: 45% des durchschnittlichen Monatsgehalts - 396,36 belarussische Rubel pro Monat (Mai - Juli 2018)

Erforderliche Dokumente

  • Aussage
  • Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument
  • Geburtsurkunde des Kindes

Familienbeihilfe für Kinder von 3 bis 18 Jahren während der Erziehung eines Kindes unter 3 Jahren

Seit Januar 2015 gibt es eine weitere Leistungsvariante für Familien mit zwei oder mehr Kindern.

Der Zeitraum der Abgrenzung und Zahlungen

Diese Art von Leistung wird gezahlt Familie mit Kindern im Alter von 3 bis 18 Jahren für den gesamten Zeitraum bis jüngeres Kind wird keine 3 Jahre alt. Dabei spielt die Anzahl der Kinder in der Familie keine Rolle. Die Zulage wird monatlich ausgezahlt.

Auszahlungsbetrag

Die Familienbeihilfe für Kinder im Alter von 3 bis 18 Jahren während der Erziehung eines Kindes unter 3 Jahren richtet sich nach der Höhe des Existenzminimumbudgets (BPM) für das vorangegangene Quartal und beträgt:

  • 50 % BPM - RUB 103,29 pro Monat (Mai - Juli 2018)

Erforderliche Dokumente

  • Aussage
  • Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument
  • Geburtsurkunden von Kindern

* Die Materialien des Artikels stammen aus dem offiziellen Portal des Fonds für Sozialschutz der Bevölkerung der Republik Belarus.

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